Länderinformationen zu Mexiko
Klima:
Drei Klimazonen. In den Küstenregionen, im Flachland im Süden Mexikos und auf der Yucatan-Halbinsel (Tierra Caliente) herrscht tropisches Klima. Gemäßigtes Klima in Lagen zwischen 800 und 2000 m (im Hochland sinken die Temperaturen jedoch nachts stark ab). In Hochlagen über 2000 m (Tierra Fria) ist es kühl, die Temperaturen liegen bei 15C. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden.
Einreisebestimmungen für Deutsche:
Visumfrei für 90 Tage mit Touristenkarte (Fluggesellschaft). Für die Touristenkarte notwendig: ein bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Rück- oder Weiterreisetickets, ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Impfungen und Gesundheit:
Vorgeschriebene Impfungen:
Keine bei Einreise direkt aus Europa. Gelbfieber bei Einreise aus Infektionsgebieten.
Empfohlene Impfungen:
Hepatitis A, Typhus.
Malaria:
Das Risiko besteht nur regional. Dort empfehlen wir allgemeine Schutzmaßnahmen sowie Medikament zur Behandlung von Malaria CT mitführen.
Malaria-Situation:
Kein Übertragungsrisiko besteht in Stadtgebieten, z.B. Mexico City, in den Touristenzentren am Pazifik oder Golf von Mexiko (z.B. Acapulco, Cancún) sowie im zentralen Hochland (Sierra Madre). Ein sehr geringes Risiko gibt es im Gebiet der Huatulco Bay in der Provinz Oaxaca. Ein mäßiges Malariarisiko besteht ganzjährig in von Touristen selten besuchten, ländlichen Gebieten unterhalb von 1.000 Metern (z.B. Chiapas, Chihuahua, Oaxaca, Guerrero, Campeche, Quintana Roo, Sinaloa, Michoacan, Nayarit, Hidalgo, Colima, Tabasco). Erhöhtes Übertragungsrisiko in den Monaten höheren Niederschlags (Juni bis November). Nur Malaria tertiana (P. vivax). Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen.
itravel übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Klima-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten sowie zu Gesundheitsfragen die zuständigen Gesundheitsämter erteilen.