Länderinformationen zu Ecuador
Klima:
Warmes, tropisches bzw. subtropisches Klima mit großen Unterschieden zwischen der Andenregion und der Küste.
In den Gebirgstälern des Hochlandes kommt es zu starken Temperaturschwankungen während des Tagesverlaufes. An der Küste nehmen die Regenmengen von Norden nach Süden ab, von Juni bis November ist die trockenste Zeit, das beste Badewetter gibt es von Dezember bis Mai. Im Amazonasbecken und im nördlichen Küstentiefland ist es feuchtheiß. Meeresströmungen sind verantwortlich für die zwei Jahreszeiten auf den Galápagos-Inseln; in der ersten Jahreshälfte ist es meist sonnig, die Wassertemperatur beträgt ca. 23 Grad, doch gelegentlich gehen schwere tropische Regenschauer nieder. Diesig ist es während der Trockenzeit in der zweiten Jahreshälfte, die Wassertemperatur ist bedingt durch den Humboldtstrom kälter.
Einreisebestimmungen für Deutsche:
Als Touristen visumfrei für 90 Tage. Notwendig sind: ein bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass,
Rückreisetickets und ausreichende Geldmittel.
Impfungen und Gesundheit:
Empfohlene Impfungen:
Gelbfieber, Hepatitis A, zusätzlich für Individualreisende Typhus.
Malaria:
Das Risiko besteht nur regional,. Dort empfehlen wir allgemeine Schutzmaßnahmen sowie Medikament zur Behandlung von Malaria Malaria T mitführen.
Malaria-Situation:
Quito, Guayaquil sowie andere städtische Gebiete, die Galápagos-Inseln und die Touristengebiete im zentralen Hochland von Ecuador sind malaria-frei. Ein Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten unterhalb 1.500 m. Erhöhtes Risiko in El Oro, Esmeraldas. Los Ríos, Manabí, Morono Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Pichincha und Sucumbíos. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen.
itravel übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Klima-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten sowie zu Gesundheitsfragen die zuständigen Gesundheitsämter erteilen.