Länderinformationen zu Brasilien
Klima:
Trockenes Buschland im Landesinneren, Regenwald am Amazonas und Strände an der Ostküste sorgen für ein regional stark unterschiedliches Klima. Im Süden sind Temperaturen gemäßigter. Regenzeit im Norden Januar - April, im Nordosten April - Juli und in der Gegend Rio/São Paulo November - März.
Einreisebestimmungen für Deutsche:
Vorgeschriebene Impfungen:
Keine bei Einreise direkt aus Europa. Gelbfieber bei Einreise aus Infektionsgebieten.
Empfohlene Impfungen:
Hepatitis A, Gelbfieber, zusätzlich für Individualreisende Typhus. Bei Reisen nach Pará und Maranhao eventuell Tollwut.
Malaria:
Das Risiko besteht nur regional. Dort empfehlen wir allgemeine Schutzmaßnahmen sowie bei Aufenthalten in Amapá, Rondônia und Roraima medikamentöse Prophylaxe Malaria P. In anderen Gebieten Medikament zur Behandlung von Malaria T mitführen.
Malaria-Situation:
Es besteht kein Übertragungsrisiko an der Ostküste Brasiliens, d. h. kein Risiko in Porto Alegre, São Paulo, Rio de Janeiro, Salvador, Recife. Ebenfalls kein Risiko in der Hauptstadt Brasília, im Gebiet der Iguazu-Wasserfälle. Ein ganzjähriges Malariarisiko besteht in ländlichen Regionen unterhalb 1.000 m im gesamten Amazonasgebiet (Bundesstaaten Acre, Amazonas, Maranhao, Mato Grosso, Pará, Rondônia und Tocantin sowie in den Territorien von Amapá und Roraima). Risiko mittlerweile auch in Manaus. Geringes Risiko in Porto Velho. Medikamentöse Prophylaxe erforderlich bei Reisen in die Bundesstaaten Amapá, Rondônia und Roraima, insbesondere bei Aufenthalten in deren Minen- und Siedlungsgebieten. Mitnahme eines Notfallmedikaments bei Reisen in Gebiete geringeren Risikos. Malaria wird durch den Stich eines Moskitos meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen.
itravel übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Klima-, Gesundheits- und Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten sowie zu Gesundheitsfragen die zuständigen Gesundheitsämter erteilen.